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Covid-19

Stand: 22.02.2022

Spiel- und Trainingsbetrieb

Per 17. Februar 2022 hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufgehoben. Es gibt somit keine nationale Zertifikats- und Maskenpflicht mehr in Innenräumen, es können also wieder alle ohne jegliche Einschränkungen Unihockey spielen oder ein Spiel besuchen. Ebenfalls hat der Kanton Zürich per 21. Februar die Maskenpflicht in den Schulen aufgehoben.

Weiter hat der Zentralvorstand von swiss unihockey entschieden:

  • Bei allen Spielen wird wie bisher auf Seitenwechsel oder Handshakes verzichtet.
  • Abgemeldete Teams für die Saison 2021/22 können nicht mehr in den Meisterschaftsbetrieb zurückkehren.
  • Abgesagte Spiele oder Turniere, die während des Unterbruchs stattgefunden hätten, können nicht mehr nachgeholt werden.
  • Schiedsrichter*innen, die sich aufgrund der Massnahmen zurückgezogen haben, können sich ab sofort wieder auf offene Spiele bewerben.

Trainingsbetrieb

Für alle gilt eine generelle Maskenpflicht ab Betreten eines Gebäudes der Schul- und Sportanlagen.

Für alle Personen unter 16 Jahren gilt vorerst befristet bis am 27. Februar die Maskenpflicht wie in der Schule auch während der aktiven Sportausübung.

Für alle Personen ab 16 Jahren gilt eine Covid-Zertifikatspflicht (entscheidend ist das Geburtsdatum):

  • 2G mit Maske (geimpft/genesen)
  • 2G+ ohne Maske (geimpft/genesen plus negatives Testzertifikat)
    • Zugelassen für 2G+ sind nur offizielle Tests, für die auch ein Zertifikat ausgestellt wird (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest mit Nasen-Rachen-Abstrich).
    • Personen, deren vollständige Impfung oder Genesung nicht länger als 4 Monate (120 Tage) zurückliegt, benötigen für 2G+ keinen negativen Test.

Ein Training darf nur einheitlich entweder unter 2G oder 2G+ durchgeführt werden. Sobald eine Person nicht 2G+ erfüllt, müssen alle Anwesenden eine Maske tragen. Die Maskenpflicht ist einzig bei 2G+ innerhalb der eigentlichen Sporthalle für die Zeit der aktiven, sportlichen Betätigung aufgehoben und auch nur für diejenigen Personen, die aktiv Sport treiben. Für Trainer gilt grundsätzlich 2G mit Maske. 2G+ ohne Maske ist für Trainer dann erlaubt, wenn das Team komplett mit 2G+ trainiert.

Spielbetrieb

Für Spieler ab 16 Jahren (ausschlaggebend ist bei der U16 das Geburtsdatum) gilt im Spielbetrieb 2G+ ohne Maske. Das bedeutet, dass die Spieler ab 16 Jahren zusätzlich zum 2G-Zertifikat negativ getestet sein müssen oder die vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht mehr als 4 Monate (120 Tage) zurückliegen darf. Für Spieler ab 12 Jahren gilt die Maskenpflicht (auch bei 2G+), wenn sie sich nicht innerhalb des Spielfelds oder der Wechselzone befinden.

Für Trainer gilt grundsätzlich 2G mit Maske. 2G+ ohne Maske ist für Trainer nur in den Kategorien mit Spielbetrieb unter 2G+ erlaubt (ab U18).

Alle übrigen Personen ab 16 Jahren (Zuschauer, Helfer, etc.) benötigen ein gültiges 2G-Zertifikat und tragen ab 12 Jahren eine Maske. Essen und Trinken ist nur am Sitzplatz erlaubt.

Neben den üblichen und mittlerweile bekannten Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG verweisen wir für allgemeine Regeln zum Spielbetrieb auf das Merkblatt von Swiss Unihockey.

Vorgehen bei einer Covid-Erkrankung

Für den Fall einer Covid-Erkrankung wurde in Absprache mit dem Contact-Tracing des Kantons Zürich ein Standard-Ablauf definiert. Dieser Ablauf gilt, wenn die erkrankte Person in den letzten 48 Stunden vor Symptombeginn an einer Unihockey-Veranstaltung (Training oder Meisterschaft) teilgenommen hat.

Für allgemeine Informationen über das Vorgehen bei einem positiven Testresultat verweisen wir auf das Contact-Tracing des Kantons Zürich.

Aussenfeld

Für die Benutzung des Aussenfelds gilt ein vereinfachtes Schutzkonzept: Der Zutritt zum Aussenfeld erfolgt über den Haupteingang des Sportzentrums, dort gilt eine Maskenpflicht ab 12 Jahren. Es stehen keine Garderoben und Duschen zur Verfügung. Bei Sportaktivitäten im Aussenbereich gibt es keine Maskenpflicht, keine Abstandsregelungen und es müssen keine Kontaktdaten erhoben werden.