Mit dem Trainerlizenz-Reglement wollte swiss unihockey bezwecken, dass ab 1. Mai 2026 jegliche Trainerinnen und Trainer in einer Datenbank erfasst werden und je nach Liga resp. Stärkeklasse ein Mindestmass an Ausbildung absolvieren müssen. Gefordert wurde im neuen Reglement, dass in Zukunft 80% der Spiele eines Teams von lizenzierten Trainerinnen und Trainern abgedeckt werden müssen, andernfalls drohten Bussen.
Nach einer Konsulation mit dem Zürcher Kantonalverband hat sich Bülachs Präsident Dominik Wild zu einem Referendum entschieden: «Uns war zwar bekannt, dass dieses Reglement in Vorbereitung war. Seit Ende November lag das Reglement in der Endfassung vor, aber swiss unihockey hat die Vereine erst am 4. Februar darüber informiert. Und wir Vereine erhielten die Informationen gar einen halben Tag nach der öffentlichen Kommunikation. Dass die Vereine bei der Kommunikation an letzter Stelle kamen und bei der Entwicklung dieses Reglements nicht miteinbezogen wurden, ist enttäuschend und nicht nachvollziehbar. Dennoch möchten wir aber nicht einfach verhindern, sondern die Erarbeitung eines besseren Reglements ermöglichen und den Verband dazu bewegen, die Vereine transparent und konstruktiv mit auf den Weg zu nehmen.»
Tatsächlich offenbart das vorliegende Reglement bei genauerer Betrachtung zahlreiche Schwachpunkte, führt zu administrativem sowie finanziellem Mehraufwand bei den Vereinen und ist in dieser Form ziemlich sicher auch juristisch angreifbar. «Auch unser Verein ist selbstverständlich bestrebt, möglichst kompetente Trainerinnen und Trainer zu haben. Deshalb begrüssen wir niederschwellige Trainerausbildungen sehr. Aber Zwang und Bussen sind aus unserer Sicht die falschen Mittel», führt Dominik Wild weiter aus. Dies bestätigten auch die zahlreichen Rückmeldungen nach der Ankündigung des Referendums, wie Dominik Wild erklärt: «Zusammenfassend überwiegt bei den Vereinen die Angst vor überbordender Bürokratie und Bedenken, dass Trainer verloren gehen resp. die Trainersuche zusätzlich erschwert wird.»
Das Referendum steht den Vereinen gemäss Statuten von swiss unihockey als basisdemokratisches Mittel zur Verfügung, um korrigierend einzugreifen. Damit ein Referendum erfolgreich zustande kommt, ist die Unterstützung von 30 Vereinen gefordert. Bis Ende Februar haben sich innert ledglich dreier Wochen insgesamt nicht weniger als 81 Vereine aus allen Landesteilen dem Referendum von Bülach Floorball angeschlossen, wie Präsident Wild erfreut zur Kenntnis nahm: «Es haben sich Vereine aus allen Sprachregionen gemeldet. Vom selbsternannten Plauschverein mit einem Team bis zum Grossverein sowie vom Kleinfeld- bis zum LUPL-Verein ist die ganze Breite der Vereinslandschaft im Referendum vertreten. Insgesamt hat sich somit fast ein Viertel aller Vereine dem Referendum angeschlossen.»
Das erfolgreiche Einreichen des Referendums hat nun zur Folge, dass das Reglement nicht am 1. Mai in Kraft treten kann. Gemäss Statuten von swiss unihockey ist vorgesehen, dass in diesem Fall die Delegiertenversammlung über die Einführung des Reglements abstimmen muss. Dies bewirkt, dass die Vereine vorgängig in den Kantonalverbänden nochmals darüber befinden können.
